Stempeln
Schmuck wird üblicherweise mit einer Angabe über den Edelmetallfeingehalt und mit dem Zeichen bzw. der Punze des Herstellers gestempelt oder eben punziert. Allerdings besteht dazu in Deutschland keine Verpflichtung. Wenn ein Stempel vorhanden ist, muss dieser dem sog. Stempelgesetz (»Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren« ergänzt durch die »Bekanntmachung betreffend die Bestimmung der Form des Stempelzeichen«) entsprechen. Diese Angaben sind dann bis auf 10 Tausendteile (10 Promille) genau verpflichtend.
Die Stempelung nennt in Deutschland immer nur das edelste der Metalle einer Legierung. Alle anderen Elemente bleiben unerwähnt. Dagegen muss gemäß den meisten ausländischen Gesetzen dasjenige Metall mit dem höchsten Anteil angegeben werden. Streng genommen gibt es nach diesen Regelungen also kein 333er Gold!
Das deutsche Gesetz schreibt nicht vor, welche Legierungen angeboten und gestempelt werden. Theoretisch sind damit alle denkbaren Feingehalte möglich, was aber praktisch keine Bedeutung hat.
Etwas komplizierter wird es, wenn in oder an einem Schmuckstück mehrere Metalle bzw. Metalllegierungen verarbeitet wurden. Ist zum Beispiel das Innere eines Objekts mit einem anderen, außen nicht erkennbaren Material gefüllt, darf nicht gestempelt werden. Besteht ein Schmuckstück aus mehreren sichtbaren Metallen, können alle Bestandteile genannt werden. Verpflichtend ist dies aber nicht.